Fördermöglichkeiten
- Ihre Weiterbildung kann gefördert werden. Nutzen Sie steuerliche Vorteile, staatliche Zuschüsse oder andere finanzielle Vergünstigungen!
- Natürlich unterstützen und beraten wir Sie gerne über die grundsätzlichen Möglichkeiten.
Kosten bei der Steuererklärung geltend machen
Aus- und Fortbildungen bei der Deutschen Fitnesslehrer Vereinigung e. V. sind steuerlich voll absetzbar. Bei Angestellten als Werbekosten aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig und bei Selbstständigen stellen dies Aufwendungen bei Betriebsaussagen dar. Bilden Sie sich fort und sparen Sie Steuern dabei, denn diese Möglichkeit brauchen Sie nicht zu beantragen, dies steht Ihnen immer zur Verfügung. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, es lohnt sich.
Förderung über die Bundesagentur für Arbeit
Erfüllen Sie entsprechende Voraussetzungen, ist eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit möglich. Die Förderung von Ausbildungen bis zu Ausbildungspaketen der Deutschen Fitnesslehrer Vereinigung ist möglich. Kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen die erforderlichen Informationen, die Ihr Arbeitsberater benötigt. Natürlich stehen wir auch Ihrem Arbeitsberater jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Aufstieg durch Bildung mit der Bildungsprämie - Bis zu 500 Euro Prämie sichern!
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.
Was wird gefördert?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies kann somit jede Ausbildung der Deutschen Fitnesslehrer Vereinigung sein!
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.
Das Verfahren ist sehr einfach. Für erste Informationen steht Ihnen die dflv-Geschäftsstelle gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen gibt es online unter:
www.bildungspraemie.info
Prämiengutschein (in allen Bundesländern)
Sichern Sie sich Ihren Gutschein im Wert bis zu 154,00 €. Weitere Informationen zu den drei Förderkomponenten: Prämiengutschein, Weiterbildungssparen, Weiterbildungsdarlehen finden Sie unter
www.bildungspraemie.info.
„Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.“ Bildungsdarlehen für Studenten und Berufstätige über die KfW-Bank.
Förderung bei Bundeswehr und Zivildienst
Durch eine gezielte Förderung unterstützt der Berufsförderungssdienst (BFD) Bundeswehr-angehörige, die sich für eine berufliche Perspektive im Fitnessbereich entschieden haben. Zivildienstleistende können beim Bundesamt für Zivildienst (BAZ) eine Förderung von weiterbildenden Maßnahmen in Form von Zuschüssen beantragen.
Ratenzahlung - Finanzmöglichkeiten bei jeder Ausbildung möglich
Durch unsere Ratenzahlung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Karriere zügig umzusetzen. Auch wenn die gesamte Teilnahmegebühr Ihr Budget übersteigt. Einfach und unbürokratisch steht Ihnen die Möglichkeit der Ratenzahlung jederzeit zur Verfügung.
Bildungsscheck für Arbeitnehmer in NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit Bildungsschecks Personen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder bei ihrer beruflich orientierten Fortbildung arbeiten. Bis zu 500,00 Euro pro Bildungsscheck werden gewährt. Gefördert werden Arbeitnehmer, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Wichtig ist, dass Sie sich als Antragssteller vor dem offiziellen Kursbeginn über Ablauf und Voraussetzungen informieren.
Als anerkanntes Aus- und Weiterbildungsinstitut sind wir berechtigt Ihren Bildungsscheck einzulösen.
Ausführliche Informationen unter www.bildungsscheck.de
Weitere Bundesländer, die Aus- und Weiterbildungen unterstützen:
Niedersachsen: Förderprogramm „IWiN“
Schleswig-Holstein: „Zukunftsprogramm Arbeit“
Hessen: „Qualitätsoffensive“
Brandenburg: vergibt Bildungszuschüsse