Bildungsprämie bis 2014 verlängert!
Seit Dezember 2008 bietet der Staat die Möglichkeit, sich Weiterbildungen teilfinanzieren zu lassen. Die Hälfte der Weiterbildungsgebühr – bis zu maximal 500,- Euro – wurde bislang mit der Bildungsprämie vom Staat übernommen. Der zu leistende Eigenanteil der Weiterbildungsgebühr darf seit dem 15.07.2011 allerdings nicht mehr von einer anderen Person oder dem Arbeitgeber geleistet werden, sondern ist ausschließlich dem Begünstigten der Bildungsprämie in Rechnung zu stellen. Voraussetzungen, um eine Bildungsprämie zu erhalten, sind:
- der Antragsteller muss erwerbstätig sein und
- seine Einkünfte dürfen 25.600,– Euro (51.200,– Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr nicht überschreiten.
Diese Fördermöglichkeit wird es nach neuem Beschluss des Bundesministeriums auch weiterhin geben. Die Deutsche Fitnesslehrer Vereinigung e.V. wird somit voraussichtlich bis Januar 2014 weiterhin Prämiengutscheine der zweiten Förderphase annehmen. Prämiengutscheine der ersten Förderphase, die bis zum 30.11.2011 ausgestellt wurden, können letztmalig für Weiterbildungen mit Beginn im April 2012 eingereicht werden.
Die Ausstellung einer Bildungsprämie erfolgt während eines Beratungsgesprächs bei der zuständigen Beratungsstelle. Diese Beratung muss zwingend im Vorfeld einer Anmeldung stattgefunden haben.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie entweder
hier oder unter der Telefonhotline: 0800 2623 000.
Weitere Informationen zur Bildungsprämie gibt es unter
www.bildungspraemie.info.
Wir freuen uns auf Sie!