Bildungsurlaub
 

Bildungsurlaub

In allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen und politischen Weiterbildung, sofern Sie seit mindestens 6 Monaten eine Vollzeitbeschäftigung ausüben.
Die Einzelheiten (Voraussetzungen, Dauer, usw.) sind in Gesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. In einigen Bundesländern wird der Bildungsurlaub auch als Bildungsfreistellung bezeichnet. Der Bildungsurlaub muss in der Regel 4-6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden.
Genaue Informationen hierzu finden Sie unter www.bildungsurlaub.info oder bei Ihrer Landesregierung.