Steuern sparen
 

Steuern sparen

Die Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei ihrer Steuererklärung als Werbungskosten von Steuern absetzbar. Bilden Sie sich fort und sparen Sie dabei Steuern. Diese Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung und muss nicht vorher beantragt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder mit dem Sacharbeiter beim zuständigen Finanzamt über die Höhe der Abzüge, es lohnt sich! Zu den Kosten, welche Sie steuerlich geltend machen können, zählen Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Seminargebühren, Fachliteratur, Kosten für Fahrten zu den Präsenzphasen, Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software), Übernachtungskosten (bei Präsenzteilnahme) und Arbeitsgemeinschaften.
Eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Lehrgangsgebühren stellen wir Ihnen jederzeit gerne aus!