ARAG-Sportlehrerversicherung
 

ARAG-Sportlehrerversicherung

Sicherheit wird im dflv groß geschrieben:
Die Berufshaftpflicht- und Berufsunfall-Versicherung kostet für dflv-Mitglieder zur Zeit nur 35,90 € im Jahr.
Die Broschüre mit dem Antrag erhalten Sie kostenlos bei der Geschäftsstelle des dflv.
 Sicherheit im Sportunterricht, beim Training und im Wettkampf für den Sportlehrer durch den dflv-Spezial-Versicherungsschutz Jeder Fitnesstrainer ist heute beim Erteilen von Sport, bei seiner Fortbildung, beim Training und im Wettkampf gefährdet. Das gilt auch bei Gemeinschaftsfahrten sowie bei der Leitung oder Beaufsichtigung von Fitness- und PersonalTraining oder Gruppentraining. 
Die dflv-Spezialversicherung bietet einen vielfältigen Versicherungsschutz für den im Fitnessstudio, Schule, Hochschule, Verein oder Verband sowie freiberuflich tätigen Fitness- bzw. PersonalTrainer. 
Sofort nach Einzahlung des Jahresbeitrages ist der Versicherungsschutz gewährleistet für:
  • Unfälle, die der Fitnesstrainer selbst erleidet,
  • berechtigte Ansprüche, die von geschädigten Dritten gegen den Trainer erhoben werden,
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche, sowie
  • die Durchsetzung eigener Ansprüche. 

    Daher empfiehlt sich für jeden Fitnesstrainer die dflv-SpeziaIversicherung.

Beschreibung des Versicherungsschutzes Genaue Beschreibungen sowie weitere Inhalte erhalten Sie bei den Versicherungs-Vertragsgesellschaften des DSLV. 
1. Sportlehrer-Haftpflichtversicherung 
Wenn durch Ihr Verschulden, und zwar auch bei Verletzung der von Ihnen übernommenen Aufsichtspflicht, andere geschädigt wurden, leistet die Versicherung an Ihrer Stelle Schadenersatz, z.B. für beschädigte Kleidung, Arzt- und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Die Deckungssummen betragen je Schadenfall: 
  • für Personenschäden und/oder Sachschäden pauschal 2.600.000,- €
  • für Vermögensschäden 6.000,- €
  • im Versicherungsjahr höchstens 20.000,- €
Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus dem Abhandenkommen und der Beschädigung von Sportstättenschlüsseln bis zu einer Deckungssumme von 1.300,- je Schadenfall, bei einer Selbstbeteiligung von 10%, mindestens 50,-

2. Sportlehrer-Unfallversicherung 
Wenn Sie persönlich einen Unfall erlitten haben, werden gezahlt: 
  • Im Todesfall 5.000,-
  • Im Invaliditätsfall 26.000,-
  • progressiv bis zur Höchstleistung von 104.000,-
  • Übergangsentschädigung 2.000,-  
  • Krankenhaustagegeld ab 1.Tag: 10,-
  • Bergungskosten bis 2.000,- 
Im Todes- oder Invaliditätsfall werden Ansprüche aus anderen Versicherungsverträgen nicht angerechnet. 
Bei Teilinvalidität wird eine Entschädigung nur dann gezahlt, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad 20% und mehr beträgt, von 20%-25% erfolgt die Leistung nach der Feststellung, von 26%-50% wird der 25% übersteigende Satz zweifach entschädigt, von 51%-74% wird der 50% übersteigende Satz dreifach entschädigt. Ab einem Invaliditätsgrad von 75% wird bereits die Höchstsumme von 104.000,- gezahlt.
 

3. Sportlehrer-Rechtsschutzversicherung 
Die Versicherung zahlt für Sie die Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Zeugen und Sachverständige bei der Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche und für die Strafverteidigung bis zu 52.000,- € in jedem Versicherungsfall bei freier Wahl Ihres Rechtsanwaltes. Ausgeschlossen sind jedoch Fälle, die mit dem Lenken oder Halten von Kraftfahrzeugen zusammenhängen.

Wichtige Hinweise
Die Mitgliedschaft mit Versicherung verlängert sich um 1 Jahr, wenn sie nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt wird. Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach Zahlung des Beitrages - 0.00 Uhr. Schadenfälle sind innerhalb von 14 Tagen zu melden (Todesfälle telegrafisch innerhalb 48 Stunden) an das 
Versicherungsbüro des DSLV, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf Tel.: (0211) 963-3624 oder 963-3837. 
Versicherungsschutz besteht bei der Erteilung von Sportunterricht, bei der unmittelbaren Ausübung jeglicher Sportart, auch Training und Wettkampf. Versicherungsschutz besteht auch außerhalb des Wohnorts und im Ausland sowie anlässlich von Gemeinschaftsfahrten zum Zwecke der Sportausübung bzw. Erteilung von Sportunterricht und bei der Leitung oder Beaufsichtigung von im Rahmen des Sportunterrichts stattfindenden Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen Aufenthalten. 
Mitversichert ist das Skilaufen und der Skiunterricht jeweils im Rahmen des allgemeinen Sportunterrichts. 
Es besteht kein Versicherungsschutz beim Bobfahren, Rennrodeln, Klettern und bei Luftfahrten sowie bei Haftpflichtansprüchen wegen Schäden am Eigentum der Schule oder Dienststelle. 
Im Versicherungsfall können die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen von den versicherten Personen gegen den Versicherer selbständig geltend gemacht werden. 

Vertragsgesellschaften des dflv: 
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG 
ARAG Platz 1,40472 Düsseldorf 
ARAG SE
ARAG Platz 1,40472 Düsseldorf