dflv-Versicherung für Fitness- und Gesundheitstrainer
 

dflv-Versicherung für Fitness- und Gesundheitstrainer

In der Fitness- und Gesundheitsbranche ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Fitness- und Gesundheits-Profis und PersonalTrainer unumgänglich. Diese Versicherung bietet finanziellen Schutz, falls Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit versehentlich Schäden an Personen oder deren Eigentum verursachen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt folgende Bereiche ab:
  1. Personenschäden: wenn ein Kunde während des Trainings verletzt wird oder gesundheitliche Probleme aufgrund Ihrer Anweisungen oder Betreuung hat
  2. Sachschäden: falls Sie versehentlich das Eigentum eines Kunden beschädigen, beispielsweise Fitnessgeräte oder Einrichtungsgegenstände
  3. Vermögensschäden: sollten Sie durch Fehler oder Nachlässigkeit einen finanziellen Schaden bei einem Kunden verursachen, wie beispielsweise falsche Beratung oder falsche Körperanalyse
Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen als Fitness-Professional einen wichtigen Schutz vor möglichen finanziellen Risiken und kann Ihnen helfen, im Fall eines Schadenfalls ruhiger und sicherer zu agieren. In der dflv-Mitgliedschaft sind die beiden wichtigsten Bereiche Haftpflicht und Unfall abgesichert. Die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden betragen je Schadenereignis 3 Mio. €. Auf Wunsch kann die Versicherungssumme gegen einen kleinen Aufpreis (39,- € pro Jahr) auf 5 Mio. aufgestockt werden. Die Versicherung gilt für alle Trainer mit einer gültigen Lizenz, egal für welche Sportart. Sie brauchen für diese Sportart lediglich eine Lizenz bzw. Weiterbildung. Wenn Sie also z.B. Yoga-Kurse unterrichten wollen, brauchen Sie eine Yoga-Lizenz usw. Spezielle Anfragen (wie z.B. Versicherungsschutz bei Extremsportarten (Klettern, Bungee Jumping) oder Sport mit Schwangeren) können Sie gerne an uns richten. Wir leiten diese Anfragen an unseren Versicherungsmakler weiter. Dieser wird sich schnellstmöglich um Ihre persönlichen Anliegen kümmern.

Die Unfallversicherung tritt ein, wenn Sie nach einem beruflichen Unfall dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtig sind.