Die DFLV Fitnesslehrer Versicherung
A. Die Dienstleistung des dflv
Mit Beginn 1. Januar 2013 hat der dflv für seine Mitglieder eine Fitnesslehrer Versicherung abgeschlossen. Er schließt durch dieses in der Branche neu- und einzigartige Produkt eine Lücke. Die zusätzliche Dienstleistung des dflv kommt damit einem ausdrücklichen Wunsch seiner Fitnesslehrer nach und stärkt ihre persönliche Sicherheit.Die dflv Fitnesslehrer Versicherung bietet für die Tätigkeit als Fitnesslehrer in den beiden wichtigsten Bereichen Haftpflicht und Unfall eine Grundabsicherung. Die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Fitnesslehrers bei Ansprüchen Dritter wegen eines Personen- und Sachschadens. Die Unfallversicherung tritt ein, wenn der betroffene Fitnesslehrer nach einem Unfall dauerhaft in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtig ist. Im Vordergrund steht die Invaliditätsleistung.
B. Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für alle Fitnesslehrer, die Mitgliedglied im dflv sind. Es bedarf hier keines besonderen Antrags. Die dflv Fitnesslehrer Versicherung ist an die Mitgliedschaft der jeweiligen Person im dflv gebunden. Sie umfasst insofern nicht Studios oder Fitnesscenter. Sollten Sie hierzu Fragen oder als Studiobetreiber Bedarf für eine Betriebsversicherung haben, hilft Ihnen unsere Geschäftsstelle in Baunatal gerne weiter. Bei der dflv-Haftpflichtversicherung unterscheiden wir versicherungstechnisch in drei Mitgliederkategorien:- Fitnesstrainer/-lehrer im Angestelltenverhältnis
- Selbstständige Fitnesstrainer/-lehrer im Geringfügigkeitsbereich (Jahresumsatz bis 18.000 €)
- Selbstständige Fitnesstrainer/-lehrer, die sich ausschließlich über diese Beschäftigung finanzieren (Jahresumsatz > 18.000 €)
C. Kurzbeschreibung des Versicherungsumfangs
dflv Fitnesslehrer HaftpflichtversicherungDie Haftpflichtversicherung schützt den Fitnesslehrer bei Ansprüchen Dritter wie beispielsweise eines Kursteilnehmers, wenn dieser eine Verletzung erlitten hat und hierfür den Fitnesslehrer wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verantwortlich macht. Es muss also ein Verschulden des Übungsleiters vorliegen, das zum Schaden und den daraus abgeleiteten Anspruch geführt hat. Häufig handelt es sich um einen Personenschaden, es können aber auch Ansprüche wegen beschädigter Sachen wie z.B. die Sportkleidung erhoben werden.
Die Aufgabe es Haftpflichtversicherer ist es, die Berechtigung eines solchen Anspruchs zu prüfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen finanziell auszugleichen. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet also nicht nur eine zahlungs-, sondern auch eine Abwehrfunktion. In der Praxis kommen auch häufiger Regresse von Sozialversicherungsträgern wie Krankenkassen vor, die diese stellen, weil sie ihrem Mitglied vorab Leistungen erbracht haben und diese vom Verursacher zurück fordern.
Die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden betragen je Schadenereignis 3 Mio. €. Es wird grundsätzlich kein Selbstbehalt bzw. Eigenbeteiligung der versicherten Person in Abzug gebracht. Mitversichert sind die branchenüblichen Nebenrisiken wie
- Mietsachschäden an Gebäuden
- Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten
- Auslandsdeckung, z.B. bei Geschäftsreisen und Kongressen
- Internetnutzung
- Umweltbereich einschließlich Umweltschadenversicherung
- Einfache Basisdeckung in Strafrechtsschutz.
Die Darstellung verdeutlicht den sinnvollen und weitgehend modernen Umfang der Haftpflichtversicherung für dflv Fitnesslehrer.
dflv Fitnesslehrer Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung. Sie schützt das dflv Mitglied, wenn es bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Fitnesslehrer einen Unfall erleidet. Es werden folgende Leistungen erbracht:
Tod
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5.000 €
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Invalidität
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bis zu 130.000 € bei dauernder Beeinträchtigung der körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit vom Grad der Beeinträchtigung. |
Übergangsleistung
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2.000 €
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Krankenhaustagegeld
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10 € ab dem 1. Tag
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Bergungskosten
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10.000 €
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Kosmetische Operationen
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10.000 €
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Kurkostenbeihilfe
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10.000 €.
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Bei einer unfallbedingten Teilinvalidität erfolgt eine Leistung ab einem festgestellten Invaliditätsgrad von 20%. Liegt dieser vor, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug. Die vereinbarte 500 % Progression bewirkt keine lineare, sondern eine progressiv steigende Auszahlung. Somit können gerade bei schweren Invaliditätsfällen überproportionale Leistungen zur Verfügung gestellt werden.
D. Rückfragen und Schadenmeldung
Der genaue Inhalt des Versicherungsschutzes der dflv Fitnesslehrer Versicherung richtet sich nach den Bedingungen, die wir in einem Merkblatt zusammengestellt haben. Sie können das Merkblatt auf unserer Homepage im Mitgliederbereich herunterladen oder bei uns anfordern.Versicherer ist die Haftpflichtkasse Darmstadt VVaG. Im Versicherungsfall empfehlen wir unseren Mitgliedern, den Schaden über unsere Geschäftsstelle zu melden. Wir ergreifen mit unserem Versicherungsbetreuer und dem Versicherer alle erforderlichen weiteren Schritte.